IMMOBILIENBEWERTUNG IN HAMELN
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie in und um Hameln wissen? Immobilienbewertung Hameln mit Verkehrswert-gutachten.
GEPRÜFTER IMMOBILIEN GUTACHTER IN HAMELN
Immobilienwert ermitteln – mit Sicherheit exakte Grundlagen beim Dipl. Sachverständigen (DIA) schaffen.
In verschiedenen Konstellationen kann es notwendig werden, dass Sie gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt den Verkehrswert oder sogar den sog. „niedrigeren gemeinen Wert“ durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen müssen.
Nach § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) dürfen lediglich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch die jeweilige IHK) oder aber zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einer akkreditierten Stelle derartige Gutachten erstellen und einreichen.
Seit dem 04.07.2024 verfügt unser Grundstückssachverständiger – Herr Christoph Ziercke, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten – über die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Daher erstellt unser Grundstückssachverständiger Verkehrswertgutachten, die Sie bei Ihrem Finanzamt vorlegen können.

Immobilien sind Vertrauenssache
Vertrauen Sie uns!






(05151) 556 85 75


UNSERE IMMOBILIENBEWERTUNG
Darauf können Sie sich verlassen
Persönliche Aufgabenerfüllung: Die Immobilienwertermittlung und die Verkehrswertgutachten erfolgen in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Sachverständigen erbracht werden, wird dies mit dem Auftraggeber abgestimmt und im Gutachten kenntlich gemacht (§ 11 SVO).
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: Über die erbrachte Leistung zur Immobilienbewertung unseres Immobiliengutachters aus Hameln werden entsprechende Aufzeichnungen geführt und nebst einem Gutachtenexemplar pflichtgemäß für mindestens zehn Jahre aufbewahrt (§ 13 SVO).
Schweigepflicht: Kenntnisse, die während der Bewertung der Immobilie erlangt werden, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung von Interessen unserer Immobilien Sachverständigen oder Dritter (§ 15 SVO).


IMMOBILIENWERT ERMITTELN
Mit Sicherheit exakte Grundlagen schaffen
Verschaffen Sie sich die Sicherheit, die Ihnen gründlich weiterhilft. Christoph Ziercke, Geschäftsführer der Wertmanagement GmbH, unterstützt Sie gern bei der Immobilienwertermittlung in und um Hameln. Als Dipl.-Sachverständiger (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten und als Immobiliengutachter aus Hameln fasst er komplizierte Sachverhalte in den Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie verständlich zusammen – immer neutral und unabhängig sowie in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).


DAMIT KÖNNEN SIE RECHNEN
Was kostet ein Immobiliengutachter?
Die Kosten für die Immobilienbewertung und ein Verkehrswertgutachten in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) richten sich bei unserem Immobilien Sachverständigen aus Hameln nach dem ermittelten Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Um Ihnen dennoch ein Gefühl für eine Kostenhöhe geben zu können, stellen wir Ihnen unsere Preisliste hier zur Verfügung.
Achtung! Darauf sollten Sie unbedingt achten: Im Internet gibt es unterschiedliche kostengünstige Möglichkeiten zur Ermittlung des „echten Marktwertes“ einer Immobilie. Dabei reicht dem Anwender meist lediglich eine „grobe Einschätzung“ seiner Immobilie aus.
Die Immobilienbewertungen unseres Sachverständigen aus Hameln sind neutral – daher werden keine Kurz- oder Gefälligkeitsgutachten erstellt. Derartige Aufträge werden abgelehnt.


VOM IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGEN
Gutachterliche Stellungnahme
Nicht so exakt wie ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, aber in vielen Fällen ausreichend und ebenso hilfreich. Nicht so knapp wie ein Kurzgutachten, sondern mit Hand und Fuß für Notare und Rechtsanwälte. Eine gutachterliche Stellungnahme stellt als Mittelweg zwischen Verkehrswert- und Kurzgutachten die Rahmenbedingungen des Immobilienwertes hinlänglich dar.


PRÜFUNG VON VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Garantiert mehr Gewissheit
Unsicherheiten bei Fragen rund um Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten von Immobilien können Zeit, Geld und vor allem Nerven kosten. Haben Sie Zweifel, dass das bereits erstellte und vorliegende Gutachten (ein sog. Vorgutachten) zu Ihrer Immobilie wirklich alle Fakten und Wertigkeiten exakt berücksichtigt?
Gehen Sie mit einer gutachterlichen Prüfung auf Nummer Sicher. Christoph Ziercke, Dipl.-Sachverständigen (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten von der Wertmanagement GmbH in Hameln hilft Ihnen in jedem Fall weiter:
Die fachliche Prüfung von Verkehrswertgutachten ist stets unabhängig und ohne wirtschaftliches Interesse an möglichen Folgeaufträgen.
Besonders für Laien ohne Hintergrundwissen ist es schwer, die Angaben in einem Gutachten zu überprüfen oder Fehler zu erkennen. Mit der sachverständigen Prüfung eines vorliegenden Verkehrswertgutachtens (sog. Vorgutachten) können Sie das Risiko einer Fehleinschätzung deutlich minimieren. Die Prüfung schafft Gewissheit über die Qualität des schon abgefassten Dokuments. Sie sorgt dafür, dass das Gutachten nach Werkvertragsrecht für den Verbraucher – ganz gleich ob Laie oder Fachmann – nachvollziehbar, nachprüfbar und in den Tatsachen stimmig ist.


GUT VORBEREITET
Verschiedene Gutachtenarten
Obergutachten: Eine fachliche Einschätzung eines bereits vorliegenden Verkehrswertgutachtens wird meistens durch ein sogenanntes Obergutachten dargestellt. Es erfolgt
- eine vollständige Prüfung,
- eine Korrektur von erfassten Mängeln, sowie
- eine Neufassung des sachverständigen Urteils.
Daher handelt es sich bei einem Obergutachten um ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Jedoch wird dieses um ein Kapitel erweitert, welches sich mit dem bereits bestehenden, zu prüfenden Gutachten detailliert auseinandersetzt.
Für ein derartiges Verkehrswertgutachten ist es zwingend notwendig, dass unser Grundstückssachverständiger
- über vollständige und umfangreiche Unterlagen und
- über ein Vorgutachten
verfügt, damit eine sachgerechte Einschätzung erfolgen kann.
Kontrollgutachten: Das Kontrollgutachten entspricht im Wesentlichen einem Obergutachten ohne eine Neufassung des sachverständigen Urteils. Im Wesentlichen wird das vorliegende Verkehrswertgutachten lediglich auf inhaltliche Fehler überprüft. Ein Kontrollgutachten dient also nicht dem eigentlichen Zweck einer Wertermittlung. Vielmehr kann hierbei die Grundlage für einen Kunden darin bestehen, am Ende selbst ein Ergebnis zu ermitteln.
(Mehr)Wert für
Ihre Immobilie






Sie möchten den genauen Wert Ihrer Immobilie in und um Hameln wissen? Sie möchten sich auf eine Immobilienbewertung verlassen können, um alle weiteren Maßnahmen korrekt ermitteln zu können? Unser diplomierter Sachverständiger für die Wertermittlung von Immobilien verhilft Ihnen zu Fakten für die weitere Handlungsstrategie rund um Ihre Immobilie und mehr – in und um Hameln sowie bundesweit.
(05151) 556 85 75
Unser Team für Ihren Erfolg






Christoph Ziercke
Geschäftsführer, Dipl. Sachverständiger
Angela Zirpel
Assistenz der Geschäftsführung
Tanja Bradler
Hausverwaltung
Susanne Meyer
Vermarktung Immobilien
Irrtümer rund um
Verkehrswertgutachten






Irrtum 1:
Meine Immobilie ist genau wert, was der Markt bereit ist, hierfür zu zahlen.
Diese Meinung vertreten viele Makler gegenüber ihren Kunden. Dies ist auch grundsätzlich richtig, denn es handelt sich hierbei um eine freiwillige Vereinbarung von zwei Parteien (hier: Käufer und Verkäufer). Hinsichtlich eines Verkehrswerts nach § 194 BauGB ist dies jedoch ein Trugschluss, da ein Verkehrswert stets ohne Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen gebildet wird. Eine Preisbildung am Markt erfolgt jedoch rein subjektiv und damit eben unter Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse:
Ein potentieller Käufer ist bereit für ein Einfamilienhaus in einer ruhigen Sackgasse 200.000 € zu zahlen, ein anderer jedoch nur 150.000 €. Es liegt hier auf der Hand, dass sich der Verkäufer für den Interessenten entscheidet, der bereit ist, den höheren Preis für das Objekt zu zahlen. Aber ist das Einfamilienhaus deswegen auch so viel WERT?
Irrtum 2:
Mein Makler oder mein Bänker kennen den Wert meiner Immobilie! Ein Gutachten ist unnötig.
Dies ist leider ein sehr verbreiteter Irrtum. Weder Makler noch Bänker haben i. d. R. eine spezielle Fachausbildung, die notwendig ist, um den Verkehrswert einer Immobilie gem. § 194 BauGB fachgerecht zu erfassen. Makler stützen ihre Aussage auf ihre speziellen Marktkenntnisse. Und genau hier liegt auch das Problem. Im Rahmen ihrer Beratung erklären viele Makler, dass sie den Wert der Immobilie auf Grundlage aktueller Marktbedingungen ermitteln, um eine Grundlage für den Angebotspreis zu finden. Dies ist grundsätzlich auch richtig, wenn man beachtet, dass es sich in diesem Fall um eine freie Marktpreiseinschätzung handelt. Es findet durchaus eine Bewertung statt. Jedoch hat diese Bewertung nichts mit einem ermittelten Verkehrswert gem. § 194 BauGB zu tun: In den meisten Fällen erfolgt durch einen Makler keine genaue Analyse des Objektes, was jedoch im Rahmen einer Verkehrswertermittlung regelmäßig der Fall ist.
Irrtum 3:
Bewertungstools im Internet geben mir den richtigen Verkaufspreis an.
Die überwiegenden Bewertungstools im Internet basieren lediglich auf der Gegenüberstellung von Vergleichspreisen. Dies ist nur solange sachgerecht, solange der Markt nicht nachverhandelt und der jeweilige Wert des Immobilientyps in diesem Verfahren, dem Vergleichsverfahren, vom Grundstücksamt ermittelt wird. Beide Bedingungen sind in den meisten Fällen nicht gegeben. Zu dem suggerieren viele Immobilienbörsen, dass die echte „Wertermittlung“ durchgeführt werden würde. Auch dies ist nicht der Fall, da die Eingangsdaten, die Gegenstand der „Wertermittlung“ sein sollen, leider sehr ungenau und nicht ausreichend sind.



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Maklererlaubnis gem. § 34c GewerbeOrdnung.
Mitglied im BDGS (Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger).
Geschäftsführer: Christoph Ziercke